Inhouse-Seminare für den Personalrat in der Dienststelle – Personalvertretungsrecht (Bund und alle 16 Länder).

BayPVG, Fortbildung, Grundlagen, HPVG, Kurs, LPersVG, LPersVG Bln, LPVG, NPersVG, Personalrat, Personalratsmitglied, Personalvertretungsrecht, PersVG, Schulungen. BPersVG, Seminare, Weiterbildung

Bundes-PersVG (BPersVG) und alle 16 Länder-PersV bzw. LPVG. Der Dozent kommt in Ihre Dienststelle. Praxisnahe und kostengünstige Seminare für den Personalrat.

BildDie Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit bzw. in allen Bundesländern kostengünstige und praxisnahe Inhouse-Seminare durch (Grundlagen und Vertiefung). Die Seminare dauern jeweils 3 Tage. Angeboten wird auch „allgemeines Arbeitsrecht“ für den Personalrat (ebenfalls 3 Tage).

Kombinations-Seminare (bspw. „Grundlagen Personalvertretungsrecht“ und „allgemeines Arbeitsrecht“ zusammen) dauern 5 Tage (nicht 2 x 3 Tage).

Weitere Informationen hier:

http://www.praktiker-seminare.de/46390/home.html
und hier

https://presse-im-netz.de/seminare-inhouse-fuer-den-personalrat-in-ihrer-dienststelle-vor-ort-bundesweit/

—————————————————————————————–

Die Inhalte unserer Grundlagen-Seminare für den Personalrat :

– Allgemeine Vorschriften des PersVG, Geschäftsführung u.a.

– Rechtsstellung der Personalratsmitglieder

– Ausmass des Freistellungsanspruchs und der Arbeitsbefreiung

– Besondere Schutzrechte der Personalratsmitglieder

– Rechtsstellung der Ersatzmitglieder u. deren ordnungsgemässe Ladung

– Der Vorstand des PR und seine besonderen Aufgaben

– Der/die Vorsitzende des PR und seine besonderen Aufgaben

– Wichtige Grundbegriffe („Beschäftigte“, „Dienststelle“ u.a. …)

– Das Gruppenprinzip

– Informationsrechte des Personalrats

– Das regelmäßige Gespräch (zwischen PR und Dienststellenleitung)

– Grundsätze zur Zusammenarbeit zwischen PR und Arbeitgeber

– Allgemeine Aufgaben des Personalrats ….

– … bei Anregungen und Beschwerden

– … hinsichtlich der Beachtung von „Recht und Billigkeit“

– Beteiligungsrechte des Personalrats (mit zahlreichen Fallbeispielen)

– Mitwirkung und Anhörung

– Mitbestimmung (besonders ausführlich !)

– Zahlreiche Einzelfälle der Mitbestimmung

– Personelle Angelegenheiten

– Soziale Angelegenheiten

– Organisatorische Angelegenheiten

– Sonstige Angelegenheiten

– Beteiligung bei Kündigungen (und diesbezügliche Sonderregelungen)

– Anforderungen an die Begründungspflicht bei einem NEIN des Personalrats

– Arbeitsschutz und Unfallverhütung

– Initiativrecht (eingeschränktes und uneingeschränktes)

– Weitere Rechte und Pflichten des Personalrats

– Die Personalratssitzung (Vorbereitung und Durchführung)

– Einladung und Tagesordnung

– Bearbeitung der Vorlagen und Beratung im Gremium

– Beschlussfassung im PR

– Verfahren bei Mitwirkung und Mitbestimmung

– Verfahren bei Nichteinigung

– Das Stufenverfahren

– Die Einigungsstelle

– Dienstvereinbarungen (incl. Nachwirkungsthematik)

– Einschränkung der Beteiligungsrechte ggü. gewählten Körperschaften (Gemeinderat etc.)

– Zusammenarbeit des PR mit JAV und Schwerbehindertenvertretung

– Die Personalversammlung (Vorbereitung und Ablauf)

– Vermeidung von Pflichtverstössen von Personalratsmitgliedern

– Folgen von Pflichtverstössen des PR oder einzelner seiner Mitglieder

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Praktiker-Seminare GbR
Herr Axel Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 0162-4347095
web ..: http://www.praktiker-seminare.com
email : admin@praktiker-seminare.com

Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit (kostengünstige) praxisnahe Inhouse- Seminare, insbesondere auch für Personalräte, mit hochqualifizierten Dozenten durch.

Pressekontakt:

Praktiker-Seminare GbR
Herr Axel Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin

fon ..: 0162-4347095
web ..: http://www.praktiker-seminare.com
email : admin@praktiker-seminare.com

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.